Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI
Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI sind verpflichtende Besuche für Pflegegeldempfänger, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Dabei werden Pflegende beraten, unterstützt und über mögliche Hilfsangebote informiert. Diese Einsätze dienen der Entlastung und Qualitätssicherung.